Veranstaltung: | Erste Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Berlin 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Verschiedene Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig beschlossen |
Beschluss durch: | Erste ordentliche Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Berlin 2024 |
Beschlossen am: | 03.03.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Nachbesetzung von Teams
Beschlusstext
In allen Teams unseres Landesverbands, die aktuell noch nicht in der Satzung
festgeschriebene Wahlregelungen haben (Kampagnenteam, Antragskommission), können
durch Rücktritt freigewordene Plätze durch den Landesvorstand nachbesetzt
werden. Dies geschieht anhand einer allen Mitgliedern offen stehenden
Ausschreibung. Dem Verband wird die Bewerber*innenlage und die Entscheidung
transparent gemacht. Allen Mitgliedern wird die Möglichkeit geboten, die
Kandidierenden kennenzulernen. Die Besetzung des Teamplatzes wird
mitgliederöffentlich mindestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist
ausgeschrieben.
Begründung
Teams wie die Antragskommission oder das Kampagnenteam sind inzwischen wichtiger Bestandteil unseres Verbandes. Sie übernehmen wichtige Aufgaben wie Hilfe bei der Organisation unserer Landesmitgliederversammlungen (LMV) oder Organisation unserer Kampagnen wie zum Beispiel der Europakampagne. Die Teams werden auf der LMV, die regulär zweimal im Jahr stattfindet, gewählt. Da sie aber noch nicht lange existieren sind sie noch nicht in der Satzung verankert und damit ist ihre Wahl nicht in der Wahlordnung der Satzung geregelt (wie bei allen anderen Wahlen im Verband). Das wollen wir zur nächsten LMV ändern und die Teams, nach einer Evaluierung ihrer Funktion und Nutzung im Verband, in der Satzung verankern.
Bis dahin wollen wir uns aber absichern, dass wir arbeitsfähig in den Teams bleiben. Zur Zeit können bei Rücktritt im Team nur auf Landesmitgliederversammlungen nachgewählt werden, weil in den Anträgen zur Einsetzung einer Antragskommission und des Kampagnenteams keine Regelung für Nachbesetzung von freigewordenen Plätzen festgeschrieben sind. Nur beim Bildungsteam gibt es schon die Regelung, dass dieses bei Rücktritt durch ein Ausschreibungsverfahren durch den Landesvorstand nachbesetzt werden kann, dieses ist auch schon in der Satzung verankert. Dieses Verfahren haben wir auch schon genutzt und konnten dadurch weiter die Planung der Bildungsarbeit sicherstellen. Wir schlagen vor, dieses erprobte Verfahren auch auf die Antragskommission und das Kampagnenteam anzuwenden.