Antrag: | Solidarität mit den Betroffenen des Krieges in Israel und Gaza - Ceasefire Now! |
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Antragsteller*in: | Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 18.02.2024, 09:29 |
Ä4 zu V10: Solidarität mit den Betroffenen des Krieges in Israel und Gaza - Ceasefire Now!
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 42 bis 49:
Gleichzeitig lehnen wir die Forderung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner ab, eine Exmatrikulation von Studierenden im Hochschulgesetz wieder einzuführen. Wir halten andere Maßnahmen gegen Täter*innen wie Hausverbote und das Strafgesetz für ausreichend. Exmatrikulationen dürfen nicht dazu genutzt werden, unliebsame Studierende loszuwerden, und stehen im Widerspruch zur Freiheit der Berufswahl und dem Recht auf Bildung gemäß des Grundgesetzes. Stattdessen sollten vorhandene Mittel verstärkt genutzt und alternative Maßnahmen wie Aufklärung besser finanziert werden.Die Rückkehr des repressiven Ordnungsrechts an Universitäten ist kein Ersatz für eine antisemitismus- und rassismussensible Staatsanwaltschaft und für Präventionsangebote in Schulen und Hochschulen. Gerade wenn Rechte Kräfte in Deutschland immer stärker werden, müssen wir darauf achten, dass Diskursräume wie unsere Universitäten die höchstmögliche Freiheit garantieren und kein Ordnungsrecht geschaffen wird, das die Exmatrikulation für politische Positionierung ermöglicht. Die Anwendung des Hausrechts im Extremfall von körperlicher Gewalt an der Hochschule halten wir für notwendig.
Als Teil der Meinungs- und Versammlungsfreiheit an Universitäten sind für uns ganz klar auch Formen des zivilen Ungehorsams legitim. Zu diesen gehören auch friedliche und gewaltfreie Hörsaalbesetzungen, die keinennicht (israelbezogenen) Antisemitismus oder Rassismus propagieren.
Eine dauerhafte Präsenz von Polizei auf dem Campus lehnen wir ab.
Antragstext
Von Zeile 42 bis 49:
Gleichzeitig lehnen wir die Forderung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner ab, eine Exmatrikulation von Studierenden im Hochschulgesetz wieder einzuführen. Wir halten andere Maßnahmen gegen Täter*innen wie Hausverbote und das Strafgesetz für ausreichend. Exmatrikulationen dürfen nicht dazu genutzt werden, unliebsame Studierende loszuwerden, und stehen im Widerspruch zur Freiheit der Berufswahl und dem Recht auf Bildung gemäß des Grundgesetzes. Stattdessen sollten vorhandene Mittel verstärkt genutzt und alternative Maßnahmen wie Aufklärung besser finanziert werden.Die Rückkehr des zahnlosen Ordnungsrechts an Universitäten ist kein Ersatz für eine antisemitismus- und rassismussensible Staatsanwaltschaft und für Präventionsangebote in Schulen und Hochschulen. Gerade wenn Rechte Kräfte in Deutschland immer stärker werden, müssen wir darauf achten, dass Diskursräume wie unsere Universitäten die höchstmögliche Freiheit garantieren und kein Ordnungsrecht geschaffen wird, das die Exmatrikulation für politische Positionierung ermöglicht. Wir begrüßen explizit die Anwendung des Hausrechts in Fällen von körperlicher Gewalt an der Hochschule.
Von Zeile 42 bis 49:
Gleichzeitig lehnen wir die Forderung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner ab, eine Exmatrikulation von Studierenden im Hochschulgesetz wieder einzuführen. Wir halten andere Maßnahmen gegen Täter*innen wie Hausverbote und das Strafgesetz für ausreichend. Exmatrikulationen dürfen nicht dazu genutzt werden, unliebsame Studierende loszuwerden, und stehen im Widerspruch zur Freiheit der Berufswahl und dem Recht auf Bildung gemäß des Grundgesetzes. Stattdessen sollten vorhandene Mittel verstärkt genutzt und alternative Maßnahmen wie Aufklärung besser finanziert werden.Die Rückkehr des repressiven Ordnungsrechts an Universitäten ist kein Ersatz für eine antisemitismus- und rassismussensible Staatsanwaltschaft und für Präventionsangebote in Schulen und Hochschulen. Gerade wenn Rechte Kräfte in Deutschland immer stärker werden, müssen wir darauf achten, dass Diskursräume wie unsere Universitäten die höchstmögliche Freiheit garantieren und kein Ordnungsrecht geschaffen wird, das die Exmatrikulation für politische Positionierung ermöglicht. Die Anwendung des Hausrechts im Extremfall von körperlicher Gewalt an der Hochschule halten wir für notwendig.
Als Teil der Meinungs- und Versammlungsfreiheit an Universitäten sind für uns ganz klar auch Formen des zivilen Ungehorsams legitim. Zu diesen gehören auch friedliche und gewaltfreie Hörsaalbesetzungen, die keinennicht (israelbezogenen) Antisemitismus oder Rassismus propagieren.
Eine dauerhafte Präsenz von Polizei auf dem Campus lehnen wir ab.
Antragstext
Von Zeile 42 bis 49:
Gleichzeitig lehnen wir die Forderung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner ab, eine Exmatrikulation von Studierenden im Hochschulgesetz wieder einzuführen. Wir halten andere Maßnahmen gegen Täter*innen wie Hausverbote und das Strafgesetz für ausreichend. Exmatrikulationen dürfen nicht dazu genutzt werden, unliebsame Studierende loszuwerden, und stehen im Widerspruch zur Freiheit der Berufswahl und dem Recht auf Bildung gemäß des Grundgesetzes. Stattdessen sollten vorhandene Mittel verstärkt genutzt und alternative Maßnahmen wie Aufklärung besser finanziert werden.Die Rückkehr des zahnlosen Ordnungsrechts an Universitäten ist kein Ersatz für eine antisemitismus- und rassismussensible Staatsanwaltschaft und für Präventionsangebote in Schulen und Hochschulen. Gerade wenn Rechte Kräfte in Deutschland immer stärker werden, müssen wir darauf achten, dass Diskursräume wie unsere Universitäten die höchstmögliche Freiheit garantieren und kein Ordnungsrecht geschaffen wird, das die Exmatrikulation für politische Positionierung ermöglicht. Wir begrüßen explizit die Anwendung des Hausrechts in Fällen von körperlicher Gewalt an der Hochschule.
Von Zeile 42 bis 49:
Gleichzeitig lehnen wir die Forderung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner ab, eine Exmatrikulation von Studierenden im Hochschulgesetz wieder einzuführen. Wir halten andere Maßnahmen gegen Täter*innen wie Hausverbote und das Strafgesetz für ausreichend. Exmatrikulationen dürfen nicht dazu genutzt werden, unliebsame Studierende loszuwerden, und stehen im Widerspruch zur Freiheit der Berufswahl und dem Recht auf Bildung gemäß des Grundgesetzes. Stattdessen sollten vorhandene Mittel verstärkt genutzt und alternative Maßnahmen wie Aufklärung besser finanziert werden.Die Rückkehr des zahnlosen Ordnungsrechts an Universitäten ist kein Ersatz für eine antisemitismus- und rassismussensible Staatsanwaltschaft und für Präventionsangebote in Schulen und Hochschulen. Gerade wenn Rechte Kräfte in Deutschland immer stärker werden, müssen wir darauf achten, dass Diskursräume wie unsere Universitäten die höchstmögliche Freiheit garantieren und kein Ordnungsrecht geschaffen wird, das die Exmatrikulation für politische Positionierung ermöglicht. Wir begrüßen explizit die Anwendung des Hausrechts in Fällen von körperlicher Gewalt an der Hochschule.